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AGB's Ferienhaus Seeleben46


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES FERIENHAUSES SEELEBEN 46

1. Begriffserklärung
Als „Vermieterin“ gilt Brigitte Reisch-Raich. „Mieter“ ist der jeweilige Vertragspartner, auf dessen
Namen die Buchungsbestätigung lautet. Mietobjekt ist das Ferienhaus Seeleben 46 mit der
Adresse 4893 Zell am Moos/Tiefgraben, Am Irrsee 46.
2. Geltung
2.1.Diese AGB bilden einen Bestandteil des jeweiligen Beherbergungsvertrags. Abweichende
Regelungen gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und jeweils für den
Einzelfall.
2.2.Soweit im Nachstehenden keine besonderen Regelungen vorgesehen sind, gelangen die
Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Anwendung.

3. Angebot und Annahme
3.1.Angebote der Vermieterin sind unverbindlich und entsprechen der aktuellen Buchungslage
am jeweiligen Tag.
3.2.Der Beherbergungsvertrag kommt erst mit Einlangen einer Anzahlung in Höhe von 50 % (bei
Buchung mehr als zwei Monate vor Anreise) oder Zahlung des Gesamtbetrags (bei Buchung
weniger als zwei Monate vor Anreise) am Konto der Vermieterin zustande.

4. Zahlungsmodalitäten
4.1. Preise verstehen sich in Euro.
4.2.Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto der Vermieterin
akzeptiert.
4.3.Die Vermieterin wird dem Mieter im Fall bestehender Kapazitäten eine Anzahlungsrechnung
über 50 % der Aufenthaltskosten zukommen lassen. Diese Anzahlungsrechnung ist binnen 7
Tagen ab Zugang auszugleichen. Der Restbetrag ist sodann bis längstens 30 Tage vor
Anreise zu zahlen.
4.4. Im Fall einer kurzfristigen Buchung weniger als zwei Monate vor Anreise wird die Vermieterin
eine Rechnung über die gesamten Aufenthaltskosten ausstellen, die binnen 7 Tagen zu
zahlen ist.

5. Storno durch die Vermieterin
5.1.Bei nicht fristgerechter Zahlung (auch nur eines Teilbetrags) ist die Vermieterin berechtigt, die
Buchung zu stornieren und ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Eine
bereits geleistete Anzahlung gilt in diesem Fall als Stornogebühr und ist nicht
rückerstattungsfähig.
5.2.Wird die Vermieterin durch den Eintritt von unvorhersehbaren und von ihr nicht zu
vertretenden Umständen an der Erfüllung des Vertrags gehindert, ist sie zum Rücktritt
berechtigt. Dies gilt auch im Fall des Verkaufs des Ferienhauses. In diesem Fällen wird eine
bereits geleistete Zahlung vollständig zurückerstattet.

6. Storno durch den Mieter
Eine kostenlose Stornierung ist bis 3 Monate vor Reiseantritt möglich.
Danach fallen 100 % Stornokosten an.
6.1.Die Vermieterin empfiehlt daher den Abschluss einer Stornoversicherung über die
Europäische Reiseversicherung.
6.2. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen und gelten erst mit Ausstellung einer eigenen
Bestätigung durch die Vermieterin als angenommen.

7. Kaution
7.1.Die Kaution beträgt € 350,00 und ist nach entsprechender Aufforderung durch die Vermieterin
längstens bis 30 Tage vor der Anreise zu überweisen. Vom Mieter verursachte Schäden am
Mietobjekt werden mit der Kaution verrechnet (Beschädigung Insekten-Schiebeelement
Reparaturkostenzuschuss € 280 pro Seite exkl. 20 % MWST, Bruch von Gläsern/Porzellan/
Geschirr € 10 pro Stück exkl. 20 % MWST)
7.2.Die Haftung des Mieters für von ihm verursachte oder ihm zurechenbare Schäden ist nicht
mit der Höhe der Kaution beschränkt.
7.3.Die (restliche) Kaution wird dem Mieter nach Abreise zurücküberwiesen.

8. An- und Abreise
8.1.Am Tag der Anreise ist der Bezug des Ferienhauses – vorbehaltlich der Bekanntgabe einer
alternativen Bezugszeit – ab 16.00 Uhr möglich. Die Abreise hat am letzten Tag des
Aufenthalts bis 11.00 Uhr zu erfolgen.
8.2. Im Fall der nicht fristgerechten Abreise ist die Vermieterin berechtigt, einen weiteren
Aufenthaltstag in Rechnung zu stellen.

9. Anzahl der Gäste / Außerordentlicher Kündigungsgrund
9.1.Die Anzahl der Gäste darf die Anzahl der Schlafplätze nicht übersteigen. Das Ferienhaus ist
für maximal vier Gäste (inkl. Kinder) nutzbar.
9.2.Der Mieter hat die Anzahl der mit ihm anreisenden Gäste bereits anlässlich seiner
Reservierung bekanntzugeben.
9.3. Sind mehr Personen im Ferienhaus aufhältig als zulässig, liegt ein außerordentlicher
Kündigungsgrund vor, der die Vermieterin zur sofortigen Auflösung des
Beherbergungsvertrags berechtigt.
9.4.Die vorzeitige Abreise oder verspätete Ankunft einzelner Personen führt nicht zu einer
Reduktion der Aufenthaltskosten.

10. Ausstattung
Maße, Beschreibung und Ausstattung des Objekts sind beispielhaft und können abweichen.

11. Pflichten des Mieters
11.1. Der Mieter verpflichtet sich zum respektvollen Umgang mit dem Mietobjekt sowie zur
ordnungsgemäßen Nutzung des Inventars. Ein Verrücken der Möbel ist nicht zulässig.
11.2. Das Mietobjekt ist in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Das gilt
insbesondere für die Küche.
11.3. Der Mieter verpflichtet sich zur Mülltrennung und Entsorgung in den eigenes dafür
vorgesehenen Müllcontainern (links des Carports).
11.4. Das Rauchen ist im Gebäude untersagt. Zigarettenstummel auf der Terrasse oder im
Garten sind zu entsorgen.
11.5. Der Mieter verpflichtet sich zum rücksichtsvollen Umgang mit den Nachbarn. Ruhezeiten
und die Privatsphäre der Nachbarn sind vor allem bei Aufenthalt im Garten zu respektieren.
11.6. Die vorschriftswidrige Nutzung des Internets (unter falschem Namen) sowie der Download
illegaler Inhalte ist untersagt.
11.7. Die Nutzung der Feuerstätte oder das Anzünden von Kerzen ist nur in Anwesenheit des
Mieters im Ferienhaus zulässig.
11.8. Zelten ist auf dem Grundstück nicht zulässig.
11.9. Das Betreten der Wiesen und Weiden hinter dem Ferienhaus ist untersagt. Diese Flächen
stehen nicht im Eigentum der Vermieterin.

12. Haustiere
12.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin gegen eine besondere
Vergütung in das Ferienhaus mitgebracht werden. Es ist maximal ein kleiner Hund erlaubt.
12.2. Der Mieter hat für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung des Tieres zu sorgen und für die
Notdurft des Tieres die Liegenschaft zu verlassen.

13. Haftung
13.1. Die Vermieterin haftet nicht für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung der
Vermieterin ist auf die Gesamtaufenthaltskosten beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nicht,
wenn es sich beim Geschädigten um einen Verbraucher handelt, ein Personenschaden
oder atypischer / unvorhergesehener Schaden vorliegt.
13.2. Den Mieter trifft die Beweislast für das Vorliegen eines nicht bloß leicht fahrlässigen
Verhaltens. Auch das Verschulden der Vermieterin am Eintritt des Schadens ist vom Mieter
nachzuweisen.
13.3. Der Mieter hat sämtliche Schäden am Mietgegenstand und dem mitvermieteten Inventar,
die er oder ihm zuzurechnende Personen (gebetene Gäste) schuldhaft verursacht haben,
auf eigene Kosten zu ersetzen.
13.4. Die Vermieterin haftet nicht für von ihr nicht verschuldete kurzfristige Ausfälle von
Versorgungseinrichtungen (Wasser, Gas, Strom), elektrischen Geräten oder der
Internetverbindung. Der Mieter hat derartige Beeinträchtigungen der Vermieterin jedoch
unverzüglich zu melden, damit sie eine Behebung veranlassen kann.
13.5. Die Benützung der Feuerstätte, der Sauna oder von Kerzen erfolgt auf eigene
Verantwortung des Mieters.

14. Wertgegenstände
Die Vermieterin haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter
Wertgegenstände. Während des Aufenthalts hat ausschließlich der Mieter Zutritt zum Ferienhaus.
Er hat für das ordnungsgemäßer Versperren und die sichere Verwahrung seiner
Wertgegenstände selbst Sorge zu tragen.

15. Geschäftliche Nutzung
Die am Internetauftritt veröffentlichten Preise umfassen nicht die kommerzielle Nutzung des
Objekts (etwa zu Dreharbeiten oder für Fotoshootings). Eine derartige Nutzung bedarf einer
individuellen Vereinbarung mit der Vermieterin und ist im Einzelnen auszuhandeln.

16. Anwendbares Recht
Es wird die Anwendung österreichischen materiellen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
vereinbart. Ist der Mieter Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen jenes Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
Besondere Hinweise
− Die Nutzung der Treppenaufgänge und Außenflächen erfordert erhöhte Aufmerksamkeit.
− Eltern sind für die entsprechende Beaufsichtigung ihrer Kinder verantwortlich.
− Im Bereich des Baches ist auf den Zugangswegen auf die Absturzsicherung kleiner Kinder zu
achten.
− Die Inbetriebnahme des drehbaren Kachelofens erfolgt auf eigene Gefahr. Die im Ferienhaus
befindliche Info-Broschüre, der das korrekte Einheizen und die Menge an erforderlichem Holz
entnommen werden kann, ist zu beachten.
− Es ergeht der ausdrückliche Hinweis, dass der Ofen, die Fensterscheibe der Schiebetür und
die fixe Verglasung der Fensterscheibe sehr heiß werden können und Verbrennungsgefahr
besteht.
− Vor Inbetriebnahme der Sauna ist der Sauna-Ofen zu überprüfen. Es dürfen keine
Gegenstände am oder in unmittelbarer Nähe zum Sauna-Ofen abgestellt werden.
Brandgefahr!
− Bei längerem Verlassen (Ausflüge) des Ferienhauses müssen alle Fenster und Türen sowie
die Außenrollos geschlossen werden (Gewittergefahr und Einbruchsschutz).


Schon einmal vom Irrsee gehört? Der kleine Bruder vom Attersee, Mondsee und Fuschlsee ist kein Unbekannter und doch kennt nicht jeder diesen bezaubernden See.

Aber das ist eigentlich auch gut so, denn auf diese Weise konnte sich die Region um den Moorsee auch ihre Ursprünglichkeit und Idylle bewahren


WEBTIPP

 Ferienhaus MEERLEBEN 53 in der südlichen Toskana

https://www.meerleben53.com/

Seeblick Irrsee

Seeblick am Abend

 

Kontakt

  Email: b.reisch@kufnet.at

  +43-664-6259443

   Am Irrsee 46 - Irrsee WEST

    A-4893 - Zell am Moos/Tiefgraben

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